Kinderschminken Airbrushtattoos Wachshände Ballonmodellage
Ballonmodellage Ballongas Luftballontiere Luftballonweitflug Ballonkünstler  Ballonmodellieren  Ballonmoddellierer  Luftballonkünstler
Waschshände Wachsmaschine Waxhands Kerzenziehen
But_unani_092
But_unani_092
smi030

Inhaber :  Frank Wodausch

                 Jägerstraße 7

                 48734 Reken

 

Telefon : 02864 950081

Mobil   : 0177 6865415

E-Mail :  info@kids-funconcept.de

www.kids-funconcept.de

Steuer Nr.  : 307/5203/3029

USt.IdNr.: DE290464199

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.Vertragsgegenstand

 

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebotes durch

Kids-Funconcept. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Kids-Funconcept, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

 

(2) Kids-Funconcept bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Kids-Funconcept übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Kids-Funconcept keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

 

(3) Kids-Funconcept ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

2.Leistungsumfang Kids-Funconcept

 

(1) Die von Kids-Funconcept zu erbringende Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

 

(2) Sofern Kids-Funconcept an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein soll, verpflichtet sich Kids-Funconcept, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

 

(3) Kids-Funconcept behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Kids-Funconcept je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Kids-Funconcept und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Kids-Funconcept alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

 

3. Pflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Kids-Funconcept um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

 

(2) Der Kunde stellt Kids-Funconcept den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hiermit fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse, Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

 

(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass – insbesondere auf Firmen- Werksgeländen – potenzielle

Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

 

(4) Der Kunde hat die von Kids-Funconcept in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde Kids-Funconcept erteilt hat.

 

(5) Der Kunde stellt Kids-Funconcept einen PKW-Parkplatz in unmittelbarer Nähe kostenlos zu Verfügung .

Ebenso einen 230 Volt Stromanschluss (Schukosteckdose) .

Zum Be und Entladen muss eine zufahrt für einen PKW bis direkt zum Aktionsplatz von Kids-Funconcept ermöglicht  werden.

 

 

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

 

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Kid-Funconcept unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.

 

(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Kids-Funconcept nicht zu verantworten hat, stellt Kids-Funconcept Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

 

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

 

-bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event: 30% der Auftragssumme

- bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event: 60% der Auftragssumme

- bis 10 Tagen vor dem geplanten Event: 75% der Auftragssumme

 

Bei einer Rücknahme des Angebots von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

 

Sollte Kids-Funconcept für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Kids-Funconcept die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

 

Verpflichtet Kids-Funconcept im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Catering; Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fungeräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragerteilung durch den Kunden akzeptiert werden.

 

5. Absagen aufgrund höhere Gewalt

 

Wird eine Veranstaltung aufgrund höhere Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, ect.) entfallen die Stornogebühren.

 

6. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

 

 Kids-Funconcept verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

 

7. Nachweise

 

Kids-Funconcept bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderwärtige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.

 

8. Pflichtverletzungen

 

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

9. Sonstige Bestimmungen

 

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen von Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Reglung.

 

(3) Gerichtsstand ist Borken.